Nun mal im Ernst: Selbstverständlich können auch wir Rechtsanwälte nicht ohne Bezahlung arbeiten, denn jede fundierte rechtliche Beratung und Vertretung hat ihren Preis.
Hinzu kommt, dass wir Rechtsanwälte nicht völlig frei in der Entscheidung sind, zu welchem Preis wir unsere Leistungen anbieten wollen.
Wir haben grundsätzlich vielmehr den Rahmen zu beachten, der gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt ist.
Es ist uns Rechtsanwälten gesetzlich verboten, in gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren des RVG zu unterbieten.
Folgende Möglichkeiten existieren:
- Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
- Honorarvereinbarung
- Rechtsschutzversicherung
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe bzw. Pflichtverteidigung
- Prozessfinanzierung